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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung im Fachbereich Architektur in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?

Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss in den Fachbereichen Architektur, Innenarchitektur, Denkmalpflege und Bauen im Bestand/Altbauinstandsetzung, Stadtplanung/Städtebau, Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplanung erworben haben.

Was wird gefördert?

In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl

  • ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
    oder
  • ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium)
absolvieren.
Eine Anschlussfinanzierung für ein bereits in Deutschland begonnenes Master-/Aufbaustudium kann nicht gewährt werden.

Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
  • Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
  • er findet nicht im Heimatland statt, und
  • beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-degree-Studiengängen bis 50 %, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Es werden Vorhaben im Bereich Entwurf/Projekte gefördert.
Bitte achten Sie bei der Wahl der gewünschten Studiengänge darauf, dass diese für den Bereich Entwurf/Projekte eine Mindestanzahl an CP (Credit Points nach dem European Credit Transfer System/ECTS) vorsehen.
Das bedeutet bei Studiengängen mit
  • 120 CP mindestens 45 CP
  • 90 CP mindestens 34 CP
  • 60 CP mindestens 23 CP.
Für die Teilnahme an Studiengängen, die diese Anforderung nicht erfüllen, kann das DAAD-Stipendium nicht in Anspruch genommen werden. Informationen zur quantitativen Verteilung der CP sind in der Modulübersicht der Studiengänge auf der Webseite der jeweiligen Hochschule zu finden.

Vorhaben im Bereich Denkmalpflege und Bauen im Bestand/Altbauinstandsetzung werden auch gefördert.
Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Fachbereich Architekturgeschichte bzw. für wissenschaftliche Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung

Masterstudium:
  • zwischen 10 und 24 Monaten, abhängig von der Dauer des gewählten Studiengangs oder Ihres Studienvorhabens
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres nach der Bewerbung, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
  • Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie bspw. einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer direkt zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen dann in einem Weiterförderungsverfahren begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.

Vertiefende Studien ohne Abschluss:
  • ein Studienjahr
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres nach der Bewerbung, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
  • Reisekostenpauschale
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Darüber hinaus können Sie nach Förderbeginn unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen beantragen:
  • monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
  • monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
  • Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen

Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
  • Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Deutschkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums.
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.

Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.

Auswahl

Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Architektur trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (siehe: www.daad.de/extrainfo).

Auswahlkriterien

  • die akademische Qualifikation, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
  • die Qualität des Vorhabens, gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.

Weitere Informationen

Zulassung an der Hochschule
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Gasthochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über Ihre Zulassung. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen (s. auch nachfolgende Informationen unter "Sprachkenntnisse") sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedene Bewerberin bzw. ein positiv beschiedener Bewerber von keiner der in der Bewerbung angegebenen Hochschulen zugelassen werden, kann das bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

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