Programmziel
Wer kann sich bewerben?
Was wird gefördert?
Vortrags- oder Kongressreisen werden nicht gefördert.
Bitte beachten Sie: In diesem Programm wird der gegenseitige Austausch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und seinen Partnerländern gefördert. Fördermittel stehen dann zur Verfügung, wenn sich auch deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Forschungsaufenthalte in den Partnerländern bewerben.
Dauer der Förderung
- Mindestens 14 Tage (bei Aufenthalten von Bewerberinnen und Bewerbern aus den Ländern der EU sowie aus Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Moldau, Ukraine: mindestens 7 Tage) bis maximal drei Monate. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die von Ihnen gewünschte Förderdauer an. Die Förderdauer wird dann im Rahmen des Auswahlverfahrens unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
- Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate in Höhe von:
2.000 Euro für Assistenzen, Assistenzprofessorinnen und -professoren und Dozierende,
2.150 Euro für Professorinnen und Professoren - Soweit nicht in bilateralen Abkommen eine andere Regelung getroffen wurde, werden die Kosten für die Hin- und Rückreise vom jeweiligen Entsendeland getragen.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Auswahl
Zentrale Auswahlkriterien sind:
- Die wissenschaftlichen Leistungen und gegebenenfalls Publikationen, die im Lebenslauf und einer Publikationsliste zu dokumentieren sind
- Ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben